Coronavirus: Neue Maßnahmen der Landesarchivverwaltung
Beschränkungen der Benutzung in den Lesesälen
Das Pandemie-Geschehen macht es leider immer noch erforderlich, die Sicherheitsmaßnahmen in den Lesesälen der Landesarchivverwaltung anzupassen.
Was müssen Sie wissen?
1. Öffnungszeiten
Wann eine Wiederöffnung der Lesesäle der Landesarchivverwaltung möglich sein wird, muss sich an der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens orientieren. Eine Öffnung der Lesesäle kann ab einem Inzidenzwert von 35 erfolgen, so dass momentan davon ausgegangen werden kann, dass dies nach Ostern sein wird. Wir werden Sie weiterhin über die aktuelle Entwicklung an dieser Stelle informieren..
2. Besucheranzahl
Die zulässige Anzahl gleichzeitiger Besucher der Lesesäle wird aus Gründen der Abstandswahrung gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes reglementiert und je nach Infektionslage angepasst. Um die notwendigen Sicherheitsvorhehrungen einhalten zu können, ist eine Voranmeldung in den Lesesälen unabdingbar.
3. Voranmeldung in den Lesesälen
Ein Besuch der Lesesäle kann nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen, möglichst bitte per E-Mail an die folgende Adresse:
- für einen Besuch im Landeshauptarchiv Koblenz: lesesaal(at)landeshauptarchiv.de
- für einen Besuch im Landesarchiv Speyer: lesesaal(at)landesarchiv-speyer.de
- für einen Besuch in der Außenstelle Rommersdorf: rommersdorf(at)landeshauptarchiv.de.
Von Seiten der Landesarchivverwaltung erfolgt eine Überprüfung der maximal zulässigen Belegung.
Alle Ihren Besuch in den oben aufgeführten Lesesälen betreffenden Anfragen (z. B. Terminabsprachen, Archivalienbestellungen, Reservierung von Scannern) bitten wir ausschließlich an die oben genannten E-Mail-Adressen zu senden.
Sofern Archivalien vorbestellt werden, deren Laufzeit das 20. Jahrhundert betrifft, bedenken Sie bitte, dass die entsprechenden Archivalien von uns zunächst auf die mögliche Berücksichtigung relevanter Sperrfristen (gemäß den Vorgaben des Landesarchivgesetzes) geprüft werden müssen und gegebenenfalls nicht oder erst nach Vorlage einer von Ihnen unterzeichneten Verpflichtungserklärung oder eines genehmigten Antrages auf Sperrfristenverkürzung vorgelegt werden können.
Bitte räumen Sie uns daher einen Vorlauf von mindestens fünf Werktagen zur Bearbeitung ein.
Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung mit,
- in welchem zeitlichen Umfang (Stunden? Tage?) Sie uns besuchen möchten,
- ob eine zwingend notwendige Begleitperson mit Ihnen kommt,
- ob Sie eines der Mikrofilmlesegeräte benötigen.
Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.
Erst wenn Ihnen diese vorliegt, können Sie sicher sein, dass Ihnen ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Mit der Anmeldung erfolgt eine Registrierung der Besucher mit Name und Adresse, um im Bedarfsfall eine Nachvollziehbarkeit der Infektionskette sicherzustellen. Diese Listen werden nach 3 Wochen datenschutzrechtlich konform gelöscht.
Ihre Anmeldung liegt auch an der Pforte vor. Wie bitten Sie, sich durch Vorlage Ihres Personalausweises zu identifizieren.
Sofern die Belegungshöchstgrenze bereits erreicht ist, erfolgt eine Absprache über einen Ausweichtermin. Die Tische werden nummeriert; Ihnen wird ein Platz zugewiesen.
Spontane Besucher müssen abgewiesen werden.
Personen, die zu einer Risikogruppe für eine Erkrankung mit Covid-19 gehören, wird von einem Besuch der Lesesäle dringend abgeraten.
Personen mit Symptomen wird der Zugang verwehrt.
4. Verhalten im Lesesaal
- Beim Eintritt in den Lesesaal ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Abstandsvorgaben zwischen einzelnen Besuchern eingehalten werden.
- Für den Zutritt zu den Räumlichkeiten der LAV und insbesondere der Lesesäle ist das Anlegen einer Atemschutzmaske/Alltagsmaske zwingende Voraussetzung. Vor Eintritt in den Lesesaal besteht die Pflicht, das Desinfektionsgerät vor dem Lesesaal zur Desinfizierung zu nutzen.
- Dem Besucher wird ein Besucherplatz zugewiesen.
- Zwischen den Besucherplätzen ist ein Mindestabstand von 1,50 - 2 Metern einzuhalten. Dieser Mindestabstand muss auch während des Besuches eingehalten werden.
- Es besteht in allen Bereichen der LAV und am Besucherplatz die Pflicht zum dauerhaften Tragen der Maske.
- Vermeidung von Händeschütteln zur Begrüßung.
- Besucher dürfen die Präsenzbibliothek selbstverständlich wie gewohnt nutzen.
- Beachtung der Hygienevorschriften (siehe Aushang).
- Verstößt der Besucher gegen eine oder mehrere dieser Vorgaben, so ist entweder der Zutritt zum Lesesaal zu verwehren oder es wird ein Verweis aus dem Lesesaal ausgesprochen. Die Regelungen über die Wahrnehmung des Hausrechtes gem. §§ 2-4 der Hausordnung gelten weiter.
5. Anwesenheit von Mitarbeitern der LAV im Lesesaal
Auch weiterhin stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bedarfsfall zur Beratung zur Verfügung. Wir bitten Sie, bei diesen Beratungen besonders sorgfältig auf die Einhaltung des Abstandsgebots zu achten.
Alle getroffenen Regelungen haben vorerst eine Gültigkeit bis zum 31. März 2021.
Wir behalten uns aber weiterhin vor, sie gemäß der Entwicklung der Pandemie kontinuierlich anzupassen, in der Hoffnung, dass wir Ihnen bald wieder uneingeschränkt mit unserer vollen Leistungsfähigkeit und unserem ganzen Dienstleistungsangebot zur Verfügung stehen können.