Über uns

Die rheinland-pfälzischen Landesarchive sind das Gedächtnis von Gesellschaft und Verwaltung. Hier werden die Dokumente übernommen, verwahrt und für die Benutzung zur Verfügung gestellt, die einmalige Quellen für die Erforschung und das Verständnis der Vergangenheit darstellen, die der Sicherung von Rechtsansprüchen dienen und das Handeln der Verwaltungen nachvollziehbar machen.

Jeder Person, die ein berechtigtes Interesse hat, stehen diese Elemente für die  Aufarbeitung der Vergangenheit oder für die genealogische Forschung offen.

Ein Besuch der Lesesäle der Landesarchivverwaltung kann im Rahmen unserer Öffnungszeiten nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen. 
Wir empfehlen hierzu die Nutzung von APERTUS. Kontaktaufnahme ist auch möglich über unsere Mailadresse lesesaal(at)lav.rlp.de Von Seiten der Landesarchivverwaltung erfolgt eine Überprüfung der maximal zulässigen Belegung. Bitte räumen Sie uns daher einen Vorlauf von mindestens 5 Werktagen zur Bearbeitung ein.

Nach dem Landesarchivgesetz vom 5. Oktober 1990 (GVBl. S. 277) besteht die Landesarchivverwaltung aus dem Landeshauptarchiv Koblenz und dem Landesarchiv Speyer. Den Landesarchiven obliegt die systematische Bewertung, Erschließung, Lagerung, Sicherung, Ordnung und Auswertung archivwürdiger Unterlagen. Archivwürdige Unterlagen können sein: Unterlagen von Behörden des Landes Rheinland-Pfalz, öffentlich-rechtliche Institutionen, Personen des öffentlichen Lebens oder auch im ganz privaten Kontext entstandene Dokumente.

Archivgut sind alle in Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes entstehenden oder bei Rechtsvorgängern des Landes entstandenen, bewerteten Unterlagen von bleibendem Wert, denen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung, für die Erforschung oder das Verständnis der Geschichte oder für die Sicherung berechtigter Belange der Bürger Bedeutung zukommt. Die Landesarchive betreuen darüber hinaus im Rahmen der Archivpflege kommunales, sonstiges und privates Archivgut, ggf. im Einvernehmen mit den Archiveigentümern. Dabei obliegt die Durchführung der einzelnen Maßnahmen den Landesarchiven in Koblenz und Speyer. 

Die Benutzung von Archivalien ist geregelt durch das Landesarchivgesetz und die "Landesarchiv-Benutzungsverordnung" (LArchBVO) vom 8. Dezember 2004 (GVBl. 2005 S. 1). 

Die Landesarchive unterstehen der Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. 

Zur Förderung der landesgeschichtlichen Forschung veröffentlicht die Landesarchivverwaltung ein "Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte" und eine Schriftenreihe "Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz". 

 

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