Rücknahme der Onlinestellung des Bestandes H 91

Digitalisate des Bestandes H 91 (Geheime Staatspolizei Neustadt - Ermittlungsakten) enthalten zum Teil Informationen noch lebender Personen, einschließlich Informationen dieser Personen, die bis in den Bereich der Intimsphäre reichen. Erschließungsdaten sind nur frei zugänglich, soweit sie sich auf Archivgut beziehen, das uneingeschränkt zugänglich ist. Solche Daten des Bestandes H 91 beziehen sich jedoch zum Teil auf nicht uneingeschränkt frei zugängliches Archivgut. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher eine Online-Stellung der genannten Digitlisate nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 bzw. § 3 Abs. 3 S. 2 Landesarchivgesetz sowie der erwähnten Erschließungsdaten nach § 4 Abs. 3 LArchBVO nicht zulässig. Die Landesarchivverwaltung bemüht sich, die nicht davon betroffenen Datensätze wieder online stellen zu können. Wann dies möglich sein wird, ist derzeit leider noch nicht absehbar.
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