Benutzung der Lesesäle der LAV

Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes und die darin verankerte FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch bis zum 25. Mai 2022. Zum Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zum Eigenschutz empfehlen wir weiterhin das Tragen von FFP-2-Maske/medizinischem Mundschutz in allen öffentlichen Begegnungsbereichen.

Ein Besuch der Lesesäle kann weiterhin nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen. Wir empfehlen hierzu die Nutzung von APERTUS, unserem umfangreichen Dienstleistungsangebot. Von Seiten der Landesarchivverwaltung erfolgt eine Überprüfung der maximal zulässigen Belegung. Bitte räumen Sie uns daher einen Vorlauf von mindestens 5 Werktagen zur Bearbeitung ein.

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