Der 18. Juni 1926. Urteilsverkündung im Prozeß gegen die Finanzamtsstürmer von Bernkastel-Kues
Am 18. Juni 1926 wurden in einem Prozess des Trierer Schöffengerichts gegen 29 Moselwinzer, die unter der Anklage des Landfriedensbruch standen, die Urteile verkündet. Die Angeklagten waren an dem Sturm auf das Finanzamt, die Finanzkasse und das Zollamt in Bernkastel-Kues beteiligt gewesen, zu dem ein Protestmarsch von über 2.000 Moselwinzern durch die Stadt im Februar des gleichen Jahres eskaliert war. Die sehr schwierige wirtschaftliche Situation der Winzer durch hohe Steuerbelastungen und eine erdrückende ausländische Konkurrenz, die Auslöser für diese Proteste gewesen war, fand bei dem Prozess Berücksichtigung und bewirkte die milden Urteile, die aufgrund mehrerer Gnadengesuche schließlich ausgesetzt wurden.
"Die Verarmung der Winzer hat einen Grad erreicht, wie man ihn an der Mosel noch nicht gekannt hat, zumal die weitaus grösste Zahl der Kleinwinzer neben ihren Weinbergen keinen landwirtschaftlichen Betrieb hat und somit auf den Bezug ihrer Lebensmittel angewiesen ist. Neben den zahlreichen Mißernten und Hochwassern der vergangenen Jahre wurde Mitte der zwanziger Jahre vor allem "das vollkommene Stocken des Weinabsatzes" für die Not der Moselwinzer verantwortlich gemacht. Obwohl es seit dem Jahre 1918 hohe Schutzzölle gegen ausländische Weinimporte gab, überschwemmte seit 1923 französischer Wein durch das sogenannte "Loch im Westen", das von den Franzosen besetzte Rheinland, den deutschen Markt. Dieser ausländischen Konkurrenz waren die Moselwinzer nicht gewachsen, zumal 1924 die Lage durch den Abschluss eines Handelsvertrages der Reichsregierung mit Spanien noch deutlich verschärft wurde. Die Zolltarife für spanischen Wein wurden drastisch gesenkt, so dass "solch gewaltige Mengen spanischer Weine in 14 Monaten nach Deutschland hereinkamen, daß sie das Dreieinhalbfache dessen waren, was in einem Jahr an Mosel, Saar und Ruwer wächst." Wollten die Winzer ihren Wein nicht zu einem Preis unterhalb der Produktionskosten absetzen, blieb er vollständig unverkäuflich. Diese existenzielle Notsituation wurde durch die auch im Vergleich mit anderen Weinbaugebieten in Deutschland ungewöhnlich hohe Steuerbelastung der Moselwinzer verschärft.
Als Anfang des Jahres 1926 bekannt wurde, dass der Handelsvertrag mit Spanien verlängert werden sollte, spitzte sich die Lage gefährlich zu. In den verschiedenen Versammlungen der Winzer, welche im Januar und Februar dieses Jahres an der Mosel abgehalten werden, wurde immer wieder die Senkung der Weinsteuer, Niederschlagung der rückständigen Steuern, Gewährung zinsloser Kredite, und Kündigung des Spanischen Handelsvertrages gefordert. Da trotz wiederholter Eingaben an Behörden und Parlamente den Forderungen der Winzer nicht entsprochen wurde, verstärkte sich der Groll gegen die Behörden immer mehr. In dieser Situation rief die Zentrumspartei, deren Wählerschaft zu einem überwiegenden Anteil aus Winzern bestand, zu einer Protestversammlung am 25. Februar nach Bernkastel-Kues auf.
Der Leiter des Finanzamtes wurde über die geplante Demonstration informiert. Daraufhin berief der zuständige Landrat mehrere Landjäger nach Bernkastel und postierte sie mit den örtlichen Polizisten vor dem Finanzamt. Am Nachmittag des 25. Februars trafen ca. 2.000 Winzer in Bernkastel ein und zogen durch die Straßen der Stadt. Vor dem Finanzamt wurden die Forderungen der Winzer verlesen und schließlich eine Deputation eingelassen. Während der Verhandlungen im Finanzamt flog ein Stein und zertrümmerte eine Fensterscheibe der Behörde.
"Diese Tat von unbekannter Hand wirkte wie ein elektrischer Funke in ein Pulverfaß. Ohne Besinnung und ihrer Handlungen unbewußt, drängte die Menge vor, stürmte das Amt, warf Akten, Möbel usw. durch die zertrümmerten Fenster auf die Straße und zündete die Gegenstände an. Die jahrelang aufgespeicherte Wut eines braven, fleißigen und kerngesunden Volksstammes, der trotz härtesten Kampfes ums Dasein in tiefstes Elend geraten war, entlud sich über dem Finanzamt, der Finanzkasse und dem Zollamt." Als direkte Folge dieser Übergriffe wurden am 26. Februar in Graach, Lösnich und Erden insgesamt zwölf Winzer verhaftet und nach Bernkastel gebracht. Daraufhin kam es zu einem erneuten Protestzug zum Landratsamt, wo die sofortige Freilassung der Verhafteten gefordert wurde. Nachdem die Behörden dem Druck der Masse schließlich nachgegen hatte, wurden die Freigelassenen im Triumphzug nach Hause geleitet.
Als Nachspiel dieser Ereignisse begann am 15. Juni 1926 der Prozess gegen 29 Winzer wegen Landfriedensbruch. Aufgrund des Aufsehens, den dieser Prozess hervorrief und der Erwartung erneuter Proteste war der Generalstaatsanwalt aus Köln nach Trier gebeten worden. Die befürchteten Übergriffe blieben allerdings aus. Sowohl Richter und Staatsanwalt als auch die Angeklagten bemühten sich um eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes. "Die Verhandlung als Ganzes und im Einzelnen hat sich ungemein sachlich und über Erwarten ruhig abgespielt. [...] Die Verhandlung unterstrich auf das Wohltuenste, daß jene bedauerlichen Ereignisse in Bernkastel nichts zu thun hatten mit persönlicher Verworfenheit, mit vaterlandsfeindlichen Umtrieben, daß sie tatsächlich herausgeboren waren aus den Drangsalen, die unselige verworrene Steuergesetzgebung, verschärft durch die Not der Zeit, auf unsere Winzerschaft und die Landbewohner überhaupt gehäuft hat. In mildem, tiefem Verstehen einten sich Verhandlungsleitung und Staatsanwaltschaft in dem Bestreben, nicht nur volle Klarheit zu schaffen, sondern auch aus dem Wesen des Urteilsgegenstandes, aus den Grundursachen der Vorgänge heraus zu gerechter, menschlicher Beurteilung zu gelangen."
Bereits nach vier Verhandlungstagen kam es am 18. Juni zur Urteilsverkündung. Zwölf Angeklagte wurden freigesprochen, die übrigen erhielten Gefängnisstrafen zwischen drei und acht Monaten. Obwohl dieses Urteil allgemein mit Zustimmung aufgenommen wurde, beantragte die Reichstagsfraktion des Zentrums sofort nach der Urteilsverkündung die Begnadigung der Moselwinzer. Auch die Pfarrer des Dekanats Bernkastel schlossen sich an und richteten ihren Appell an den Reichspräsidenten und den preußischen Innenminister. Diese Bemühungen zeigten bald Erfolg. Mitte September wurde bekannt, dass "aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des preußischen Staatsministeriums" die Gefängnisstrafen erlassen worden waren: "Der Schatten, der über 12 ordentlichen, arbeitsharten Menschen geschwebt hat, ist Gottseidank verschwunden. Die wirtschaftliche Lage in unserm Weinbaugebiet bessert sich, wenn auch langsam, und das Jahr 1926, das so trübe sich anließ, will anscheinend nun doch noch den "Völkerbundwein" bescheren. [...] Darum, heute Dank den Einsichtigen, die unsere Winzer vor Schmach bewahrt haben, und mit Zuversicht
Quellen
- LHAKo Bestand 442, Nr. 7509. Regierung Trier. Winzerunruhen in Bernkastel-Cues
- LHAKo Bestand 615, Nr. 705. Stadt Bernkastel-Cues. Wirtschaftliche Notlage 1924-1929
- LHAKo Bestand 615, Nr. 708. Stadt Bernkastel-Cues. Disziplinarverfahren gegen Stadtbürgermeister Hammelrath 1926 ff.
- LHAKo Bestand 710, Nr. 14014. Photo. Demonstrationszug der Winzer durch Bernkastel-Cues
- LHAKo Bestand 710, Nr. 14015. Photo. Sturm auf das Finanzamt
Literatur
- H.J. Conrad: Die Winzerunruhen an der Mosel 1925/26. Ihre wirtschaftlichen und sozialen Hintergründe und ihre Auswirkungen auf die staatliche Wirtschaftspolitik, Diplomarbeit der Universität Regensburg, Regensburg 1976
- St. Kritten: Winzerunruhen an der Mittelmosel und Erstürmung des Finanzamtes in Bernkastel - das Echo in Literatur, Politik, Rechtsprechung und Presse, in: Bernkastel-Kues in Geschichte und Rechtssprechung. Festschrift zum 700 jährigen Stadtjubiläum 1991, S. 369 - 387
- E. Schaaf: Not und Protest der Moselwinzer in den Jahren der Weimarer Republik, in: Jahrbuch für den Kreis Bernkastel-Wittlich 1983, S. 36 - 44
- C. Schmitt: Winzernot an der Mosel in den 20er Jahren, in: Jahrbuch für den Kreis Bernkastel-Wittlich 1991, S. 336-341