Der 17. Januar 1606. Graf Heinrich IV. von Sayn stirbt auf der Burg Sayn
Am 17. Januar 1606 starb Graf Heinrich IV. von Sayn auf der Burg Sayn. Der zweite Sohn des Grafen Johann V. von Sayn war zuerst für den geistlichen Stand vorgesehen und wurde Domdechant in Köln. Erst nach dem Tod seiner Brüder, die beide keine männlichen Nachkommen hinterließen, übernahm Heinrich die Regierungsgeschäfte in der Grafschaft Sayn. Seine Aufgabe, die durch die hohe Schuldenlast der Grafschaft noch erschwert wurde, sah Graf Heinrich IV. vor allem in der Festigung des lutherischen Bekenntnisses in der Grafschaft und in seiner Tätigkeit als Bauherr. Da auch er keine erbberechtigten Nachkommen hatte, entbrannte in seinen letzten Lebensjahren ein Erbschaftsstreit, der allerdings schließlich zugunsten des Grafen Wilhelm von Sayn-Wittgenstein entschieden wurde.
Graf Heinrich IV. von Sayn wurde 1539 als zweiter Sohn des Grafen Johann V. von Sayn und seiner Frau Elisabeth geboren. Die Grafen von Sayn aus dem Hause Sponheim hatten im Jahre 1294 die Grafschaft unter den Brüdern Johann und Engelbert aufgeteilt. Der ältere erhielt Sayn mit Hachenburg und Altenkirchen, während der jüngere die Marienburg in Vallendar übernahm. Graf Heinrich IV. gehörte also der älteren Linie der Grafen von Sayn an, die bis zum Jahr 1560 von seinem Vater, Graf Johann V., repräsentiert wurde, der der letzte katholische Landesherr gewesen ist. Nun ging die Herrschaft auf den ältesten Sohn Adolph über und die beiden jüngeren Heinrich und Hermann fanden ihre Aufgabe und Versorgung im geistlichen Stand. Heinrich wurde Domdechant in Köln und Hermann erst Geistlicher in Speyer und schließlich Domherr in Köln. Adolf, der in der Grafschaft die Reformation einführte, verstarb bereits nach acht Jahren Regierungszeit und hinterließ keine männlichen Nachkommen.
Da Heinrich aufgrund seines geistlichen Standes auf die Erbfolge verzichtete, übernahm sein jüngerer Bruder Hermann in Hachenburg die Regierungsgeschäfte, nachdem er seine geistliche Laufbahn aufgegeben hatte. In einem Vertrag zwischen den beiden Brüdern vom 17. Februar 1571 wurde ein Ausgleich für den Verzicht vereinbart. Heinrich erhielt die Rechte über das Amt Altenkirchen. Am 28. Januar 1573 starb auch der Onkel der beiden Brüder, Graf Sebastian II., der ebenfalls keine erbberechtigten Nachkommen hinterließ. Diesen erneuten Erbfall nahm Heinrich zum Anlass, ebenfalls seine ihn nicht befriedigende kirchliche Laufbahn aufzugeben und die Herrschaft Freusburg einschließlich Friedewald und den Grund Seelbach aus dem Erbe seines Onkels zu übernehmen. Diese totale Abkehr vom gegenreformatorischen Köln unter Kurfürst Salatin und den Rückzug in die protestantische Grafschaft Sayn vollzog Heinrich konsequent und nahm seine Aufgabe sehr ernst. Als Regierungssitz wählte er Schloss Freusburg und heiratete am 6. Februar 1574 Jutta von Mallinkrodt. Die Situation änderte sich noch einmal entscheidend als Heinrichs Bruder Hermann am 7. März 1588 starb und Heinrich die gesamte Sayner Herrschaft in einer Hand vereinigen konnte.
Bereits im Jahre 1579 hatte Heinrich IV. für die Sayner Grafschaft das Bergwerks- und Münzrecht erhalten und konnte darüber hinaus die Reichsunmittelbarkeit erreichen. Dennoch war die gesamte Regierungszeit Heinrichs von schwerwiegenden finanziellen Problemen belastet, zumal er auch noch die Schulden seiner verstorbenen Brüder zu tragen hatte. Dennoch betätigte er sich als Bauherr und ließ in den 80er Jahren zunächst Freusburg modernisieren und ausbauen. Auch das Schloss Friedewald im Westerwald wurde im Renaissancestil umfassend ausgebaut und erneuert und im Jahre 1586 kam schließlich noch der Neubau des Altenkirchener Schlosses hinzu. Neben dieser Bautätigkeit war aber vor allem die konsequente Durchsetzung des lutherischen Bekenntnisses der wichtigste Schwerpunkt der Regierungstätigkeit Heinrichs IV. Ende des Jahres 1589 erließ er eine Kirchenordnung für die er eigenhändig ein Vorwort schrieb und mit der er gewährleisten wollte, dass die lutherische Reformation in seiner Grafschaft auch nach seinem Tod Bestand haben würde.
Quellen
- LHAKo Bestand 30, Nr. 1320 Akte, betreffend die von den jüngeren Grafen von Sayn Heinrich und Hermann angestrebten Kanonikate in Straßburg und Speyer, 1556
- LHAKo Bestand 30, Nr. 1323 Anschuldigung gegen Graf Heinrich von Sayn wegen nächtlichen Herumschwärmens, 1558
- LHAKo Bestand 702, Nr. 12592 Grundriß des Schlosses Friedewald
Literatur
- M. Dahlhoff: Geschichte der Grafschaft Sayn, Dillenburg 1874
- H. Gensicke: Landesgeschichte des Westerwaldes, Wiesbaden 1958
- W. Langenbach: Stadt Friedewald, Berlin 1957
- U. Mayer: Zum 400 Todestag von Graf Heinrich IV. von Sayn, in: Heimat-Jahrbuch 2006 des Kreises Altenkirchen (Westerwald) und der angrenzenden Gemeinden, 49. Jahrgang, S. 202 - 206