Der 8. Dezember 1902. Die Maul- und Klauenseuche im Hunsrück
Am 8. Dezember 1902 berichtete die "Hunsrücker Zeitung" über den erneuten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Kreis Simmern. Diese bis heute gefährlichste Viehseuche war bereits im Frühjahr und Frühsommer 1901 in zahlreichen Regionen des Regierungsbezirks Koblenz ausgebrochen und mit Unterbrechungen bis zum Herbst 1902 immer wieder aufgetreten. Trotz umfangreicher Gegenmaßnahmen der Verwaltung wurde besonders der Hunsrück von der Seuche heimgesucht und hatte deshalb unter erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen zu leiden. Der erneute Ausbruch im Dezember 1902 brachte dementsprechend vielfältige Proteste der Bevölkerung gegen die Abwehrmaßnahmen der Regierung mit sich.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine der ansteckendsten und damit gefährlichsten Viruserkrankungen, die einen Viehbestand treffen kann. Sie gilt weltweit als die wirtschaftlich verheerendste Tierseuche, die neben Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen u. a. auch Rot-, Reh- und Damwild befallen kann. Obwohl der letzte Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland mehr als zwölf Jahre zurückliegt, ist die permanente Gefahr eines Seuchenausbruchs präsent. Im Frühjahr 2001 war der Schock über die BSE-Krise kaum überwunden, als aus England die Nachricht kam, dass eine neue Epidemie der Maul- und Klauenseuche ausgebrochen sei. Auch in Deutschland gab es einige Verdachtsfälle, die sich aber aufgrund der Nachuntersuchungen nicht bestätigten.
Seit langem ist diese Viehseuche als "Geißel der Landwirte und Viehhändler" bekannt. Zwar blieb sie in früheren Jahrhunderten aufgrund der begrenzten Mobilität von Menschen und Tieren lokal beschränkt, hinterließ aber sehr häufig in den betroffenen Regionen ein wirtschaftliches Desaster. Im Landeshauptarchiv Koblenz befinden sich z. B. Berichte aus dem 18. Jahrhundert, die sich mit den Auswirkungen der Seuche auf die wirtschaftliche Situation der "sehr armen Einwohner" in der Umgebung von Cochem auseinandersetzen. Auch im 19. Jahrhundert trat die Maul- und Klauenseuche in den Gebieten des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz immer wieder und mit sehr unterschiedlicher Intensität auf. Vor 100 Jahren, am 8. Dezember 1902 berichtete die "Hunsrücker Zeitung", das amtliche Kreisblatt für den Kreis Simmern, über den erneuten Ausbruch der Viehkrankheit in der Region, nachdem bereits in der Ausgabe vom 6. Dezember unter der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen" auf die Seuche hingewiesen worden war. "Die Maul- und Klauenseuche ist leider, ... nachdem sie kaum erloschen, schon wieder im Bezirke ausgebrochen. Nicht allein die Landwirtschaft wird dadurch hart getroffen, die gesamte Bevölkerung, namentlich die Geschäftswelt hat darunter zu leiden. Eine möglichst schnelle Beseitigung der Kalamität ist daher im Interesse eines Jeden."
Im Frühjahr und Frühsommer des Jahres 1901 war die Seuche in zahlreichen Bereichen des Regierungsbezirks Koblenz ausgebrochen, am 1. Juli allerdings wieder als erloschen erklärt worden. Bereits im April 1902 trat sie in den Kreisen Coblenz und Meisenheim wieder auf. Ein Bericht des Regierungspräsidenten an das Landwirtschaftsministerium in Berlin vom 15. Mai 1902 gibt über diesen erneuten Ausbruch der Krankheit genaueren Aufschluss. "Im Landkreise Coblenz trat die Maul- und Klauenseuche am 1. und 14. April d. Js. in zwei Gemeinden und drei Gehöften auf. In einem Falle war die Seuche durch Vieh eingeschleppt worden, welches auf dem Viehmarkte in Bingen erworben war. ... Im Kreise Meisenheim verseuchten ebenfalls im Monat April 2 Gemeinden. Die Art der Einschleppung war hier mit Sicherheit nicht zu ermitteln. Während in einer Gemeinde die Krankheit auf das verseuchte Gehöft beschränkt blieb, breitete sie sich in der anderen Gemeinde durch nachbarlichen Verkehr auf 4 Gehöfte aus. Außer der Stallsperre ist über diese Gemeinde die Gemarkungssperre verhängt."
Aufgrund dieser Situation wurden von den Behörden verschiedene Gegen- und Kontrollmaßnahmen in die Wege geleitet. Neben der Isolierung der betroffenen Ställe, bzw. Höfe, Dörfer und im schlimmsten Fall einer ganzen Gemarkung wurde die Einfuhr von "Wiederkäuern oder Schweinen zum Zwecke des Verkaufes" nur gestattet, wenn die Händler im Besitz eines Gesundheitszeugnisses für die Tiere waren. Aber auch diese Verordnung, gegen die die Viehhändler wegen der für sie anfallenden Kosten massiven Protest einlegten, verhinderte eine weitere Verbreitung der Seuche nicht. Erst im Spätherbst konnte von einem deutlichen Rückgang gesprochen und schließlich im November offiziell Entwarnung gegeben werden.
Anfang Dezember musste der Regierungspräsident allerdings schon wieder bekanntgeben, dass, "die Maul- und Klauenseuche neuerdings in einem Orte im Kreise Simmern ausgebrochen ist." Über die Ursache des erneuten Ausbruchs konnten keine Angaben gemacht werden. Neben den üblichen Maßnahmen, wie der Meldepflicht von erkrankten Tieren, der Sperrung von Höfen und Ställen und der Forderung nach Gesundheitszeugnissen für Händlervieh ordnete der Regierungspräsident bereits am 9. Dezember an, dass das Verladen von Wiederkäuern in Eisenbahnzüge nur zugelassen werden dürfe, wenn ein aktuelles "amtsthierärztliches Gesundheitszeugnis" vorliege. Auch die Molkereien wurden schärfstens überprüft. Das erneute Auftreten der Seuche im Hunsrück machte sich immer deutlicher in gravierenden wirtschaftlichen Verlusten für die Bevölkerung bemerkbar. Allein das Verbot der traditionellen Märkte, die der Hauptumschlagsplatz für das Vieh und damit auch die Haupteinnahmequelle für die Landbevölkerung waren, zeigte deutlich ihre Folgen. "Denn, sollte wider alles Erwarten bei solchen Maßregeln der Hunsrück wiederholt von der Seuche betroffen werden, so wäre der Ruin derselben, mit wenig Ausnahmen, unausbleiblich, da sowohl die meisten Bauern, wie auch die Mehrzahl der Geschäftsleute nicht in der Lage sind, derartige Stockungen lange zu ertragen."
Obwohl sich die Beschwerden gegen die strengen Maßnahmen der Behörden immer mehr häuften, wurden sie beibehalten und zeigten auch bald ihre Wirkung. Bereits im Februar konnte dem zuständigen Ministerium für Landwirtschaft mitgeteilt werden, dass die Seuche auf einige Gemeinden des Kreises Simmern begrenzt werden konnte und mit einem baldigen vollständigen Verlöschen zu rechnen sei. Nachdem im März die Seuche für beendet erklärt wurde, kam es aber im April noch einmal zu einem Aufflackern. Bis in den Herbst traten immer wieder neue Fälle auf, so dass auch die für die Bevölkerung unangenehmen Sperrvorschriften und Beschränkungen weiterhin bestehen blieben. Die Kritik an den Maßnahmen der Regierung wurde immer deutlicher, zumal sie keinen längerfristigen Erfolg zeigten. "Erfüllen die Sperrmaßnahmen wirklich die Hoffnung, die man seitens der Verwaltung auf sie gesetzt hat? Der Bauer sagt: Nein! nach seiner Ansicht hat es auf dem Hunsrück die Maul- und Klauenseuche gegeben , solange Viehzucht betrieben wird, aber zu keiner Zeit sei sie so heftig aufgetreten als gerade jetzt." Diese Diskussion wurde auch weitergeführt, als die Seuche zurückging. Für den Unmut der Bevölkerung zeigten die Behörden zwar Verständnis, aber zu den eingeleiteten Beschränkungen und Kontrollinstanzen sah man keine Alternative. Der Hunsrück litt weiter unter der Maul- und Klauenseuche, die vor allem für die landwirtschaftlich tätige Bevölkerung zu schwerwiegenden finanziellen Nachteilen führte.
Quellen
- LHAKo Bestand 1C, Nr. 17692. Viehseuchen 1778
- LHAKO Bestand 403, Nr. 11409. Die Seucheordnung für den preußischen Staat, Juni 1901 bis April 1903
- LHAKo Bestand 403, Nr. 11418. Maßregeln zur Abwehr der Rinderpest und sonstiger Krankheiten des Rindviehes, Juni 1893 bis August 1902
- LHAKo Bestand 403, Nr. 11419. Maßregeln, September 1902 bis März 1907
- LHAKo Bestand 441, Nr. 16282. Die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, Januar 1902 bis August 1902
- LHAKo Bestand 441, Nr. 16283. Die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, August 1902 bis März 1903
- LHAKo Bestand 613, Nr. 1493. Die Tuberkulose unter dem Rindvieh, die Maul- und Klauenseuche und den Milzbrand betr.
- LHAKo Bestand 713, Nr. 18. Hunsrücker Zeitung. Amtliches Kreisblatt für den Kreis Simmern, Dezember 1902
Literatur
- Durchführung des Viehseuchengesetzes durch den Provinzialverband der Rheinprovinz, Düsseldorf 1928
- Gemeinschaftliche Belehrung über die nach dem Viehseuchengesetze vom 26. Juni 1909 der Anzeigepflicht unterliegenden Seuchen, Berlin 1922
- K. Lohmeyer: Brauch bei Viehseuchen in der Gegend von Nahe, Mosel und Saar, in: Zeitschrift des Vereins für Volkskunde in Berlin, Heft 1, 1913, S. 59 f.