Dienstleistungen

Den Benutzern der Landesarchive Koblenz und Speyer stehen wir mit vielfältigen  Dienstleistungen zur Verfügung.  Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen über unsere Angebote und die Bedingungen der Nutzung.  

Mit der professionellen Anfertigung von Reproduktionen durch unser Fachpersonal unterstützen wir die historische Arbeit, wobei der Schutz und der Erhalt der hier verwahrten Unikate immer im Vodergrund zu stehen hat.

Die Bestandserhaltung gewährleistet eine dauerhafte Übernahme, Aufbewahrung und Erhaltung wertvoller Unterlagen und der darin enthaltenen Informationen. Eine sachgemäße Lagerung und Behandlung ist die wichtigste Voraussetzung , um auch zukünftigen Generationen die Nutzung zu ermöglichen. 

Benutzerberatung in schriftlicher und mündlicher Form ist eine wichtige Hilfestellung bei der zielgerichteten Ermittlung,  Auswahl und Bearbeitung von themenrelevanten Unterlagen. Wir möchten Ihnen dabei helfen, einen möglichst unkomplizierten Zugang zu den Beständen der Landesarchive zu finden.

Reproduktionen

Sofern die Bestände auf Mikrofilm verfilmt sind, können die Benutzer am Reader-Printer selbst Papierkopien (s/w) anfertigen (0,20 €/DIN A4 bzw. 0,30 €/DIN A3). 

Alternativ steht auch ein Mikrofilm-Scanner zur Verfügung, an dem die Benutzer selbst und kostenlos von den Mikrofilmen digitale Scans erstellen können.

Sofern Kopien/Scans vom Mikrofilm durch die Mitarbeiter angefertigt werden sollen, sind diese gebührenpflichtig (0,40 €/DIN A4 bzw. 0,50 €/DIN A3 je Papierkopie und 0,50 € je Scan).

Falls keine Mikrofilme der Bestände vorhanden sind und der Erhaltungszustand der Archivalien dies zulässt, gibt es für die Benutzer verschiedene Möglichkeiten, Reproduktionen der Archivalien zu erhalten:

1) Fotografieren im Lesesaal unter Beachtung folgender Vorgaben:

Die Anfertigung von Vervielfältigungen von Archivgut mit benutzereigenen Geräten (ohne Blitz) ist grundsätzlich zulässig, sofern die Benutzung nicht eingeschränkt ist, keine Arbeitsfilme zur Nutzung vorhanden sind und die Bestandserhaltung der Archivalien nicht gefährdet erscheint.

Grundsätzlich nicht abgelichtet werden dürfen:

- Pergamenturkunden

- an-, abhängende und aufgedrückte Siegel

- Archivalien, die größer sind als der Aufnahmetisch

- Unterlagen, die gemäß rechtlicher Bestimmungen nicht zur uneingeschränkten Reproduktion freigegeben sind (zum Beispiel bei Abgabe einer Verpflichtungserklärung, bei urheberrechtlichen Bestimmungen).

Eigene Ablichtungen dürfen nur nach Anmeldung bei der Lesesaalaufsicht und nach entsprechender Genehmigung durch eine Archivarin/einen Archivar ausschließlich an einem eigens dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Aufnahmetisch angefertigt werden.

Die Anfertigung von Ablichtungen unmittelbar am jeweiligen Arbeitsplatz ist nicht gestattet.

Für Veröffentlichungen von selbst gefertigten Vervielfältigungen erteilt die Dienststellenleitung im Rahmen einer Allgemeinverfügung eine Genehmigung unter der Bedingung, dass die Herkunft durch die Angabe von verwahrendem Landesarchiv, Bestand, Nummer und Seite genau und eindeutig bezeichnet wird.

2) Die Beauftragung der hauseigenen Fotowerkstatt zur Anfertigung von Reproduktionen in Druckvorlagenqualität (300 dpi). Pro Aufnahme (Seite) werden 10,00 € (zzgl. Kosten für Traäger-CD und Porto), bei Terminaufträgen, Sonderleistungen und erhöhtem Arbeitsaufwand Aufschläge von bis zu 150 % berechnet.

3) Die gebührenpflichtige Rückvergrößerung eigens mikrofverfilmter/gescannter Archivalien als Papierausdruck (DIN A4) oder Scan (einfache Lesekopie), berechnet mit 0,90 € pro Aufnahme.

4) Das Scannen der Archivalien an den den Benutzern kostenlos im Lesesaal zur Verfügung stehenden Lesesaalscannern.

Hierbei sind folgende Vorgaben zu beachten:

Alle Archivalien, deren Benutzung nicht beschränkt ist, können auf dem Gerät gescannt werden.

Grundsätzlich dürfen auf dem Buchscanner nicht abgelichtet werden:

– Pergamenturkunden

– an-, abhängende und aufgedrückte Siegel

– Archivalien, die größer sind als die Ablagefläche des Scanners (DIN A 3)

– Amtsbücher, die dicker als acht Zentimeter sind

Über Ausnahmen entscheiden die jeweiligen Beraterinnen und Berater oder der Benutzersaaldienst.

Eine genaue Auflistung unserer Leistungen finden Sie Gebührenverzeichnis.

 

Auskünfte

Die Landesarchive stehen jedem zur Benutzung offen, der ein berechtigtes Interesse hat. 

Während der gesamten Öffnungszeit der Lesesäle steht eine archivische Fachkraft für Beratung zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Es ist jedoch ratsam, sich zuvor telefonisch oder auf unserer Homepage (www.landeshauptarchiv.de)  zu erkundigen, ob die Öffnungszeiten, z. B. wegen einer Veranstaltung, geändert wurden.

Vor einem Besuch in den Landesarchiven sollte nach Möglichkeit das Informationsangebot unserer Online-Datenbank genutzt werden:

Auf unserer Homepage (www.landeshauptarchiv.de) kann man sich unter dem Stichpunkt "Bestände"  über vorhandene Bestände informieren. Ein Teil unserer Findmittel ist bereits in unserer Online-Datenbank gespiegelt, so dass eine  Zugriffsmöglichkeit auf die in den Findbüchern der entsprechenden Bestände enthaltenen Informationen besteht. Da sich die Datenbank noch im Aufbau befindet und Archivalien, die Sperrfristen unterliegen,  nicht im Internet angezeigt werden dürfen, handelt es sich hierbei nicht um einen Komplettzugriff auf alle Archivalien. Eine schriftliche Anfrage (gerne per Mail - bitte geben Sie auch Ihre postalische Anschrift an - unter post(at)lav.rlp.de bzw. lasp-post(at)lav.rlp.de) zur Vervollständigung der Informationen ist auf jeden Fall ratsam.

Die in unserer Online-Datenbank ermittelten Archivalien sollten möglichst zwei Arbeitstage im Voraus schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zur Einsichtnahme in unserem Lesesaal bestellt werden. Es entstehen so am Tag des Archivbesuches keine Wartezeiten bis zur nächsten Aushebung, da nur zu den Aushebezeiten die Archivalien aus dem Magazin geholt werden. Pro Aushebung können zehn  Archivalien bestellt werden.

Eine Reihe von Merkblättern, die im Benutzersaal ausliegen, geben erste Hinweise zur Benutzung des Archivs z. B. in Fragen der Familienforschung oder der Ortsgeschichtsforschung.

Bibliothek des Landeshauptarchivs Koblenz

Die Bibliothek des Landeshauptarchivs ist eine bedeutende historische und verwaltungsjuristische Bibliothek für den Bereich des Sprengels des Archivs. Sie ist aus der Dienstbibliothek des 1832 gegründeten, ehemaligen Provinzialarchivs Koblenz entstanden und umfasst heute mehr als 100.000 Bände und elektronische Ressourcen. Sie ist in zwei Abteilungen (Bibliothek und Verwaltungsdruckschriften) gegliedert und umfasst mehrere Sondersammlungen.  

Bibliothek

Die eigentliche Bibliothek mit ca. 70.000 Titeln dient der wissenschaftlichen Auswertung und der archivischen Betreuung der Archivbestände. Sie sammelt die wissenschaftliche Literatur zur Landes- und Ortsgeschichte des nördlichen Rheinland-Pfalz sowie von Rheinland-Pfalz insgesamt. Auch die wichtigste Literatur zu den früher zum Sprengel des Archivs gehörigen Gebieten wie insbesondere der preußische Rheinprovinz sowie der Nachbarregionen gehört zum Sammelgebiet der Bibliothek. Darüber hinaus hält die Bibliothek auch die für die Arbeit des Archivs nötige Literatur bereit, insbesondere in den Bereichen Diplomatik, Archivwissenschaft und Archivtechnik. Laufend gehalten werden ca. 300 Zeitschriften.

Verwaltungsdruckschriften

Die Sammlung der Verwaltungsdruckschriften umfasst ca. 35.000 Titel. Sie enthält die Staatshandbücher sowie die Gesetz-, Verordnungs- und Amtsblätter der Verwaltung aller Territorien und Länder im Sprengel des Archivs seit dem 18. Jahrhundert. Hinzu kommen die stenographischen Berichte und Parlamentsdrucksachen des rheinischen Provinziallandtages und des Preußischen Landtages sowie des Landtages von Rheinland-Pfalz, des Bundestages und Bundesrates. Auch die heutigen vielfältigen Publikationen der öffentlichen Verwaltung im Lande werden hier verwahrt.

Die Sammlung ist systematisch aus den Abgaben der Landesverwaltungen aufgebaut worden. Von den aktuellen Publikationen der Behörden des Landes erhält das Landeshauptarchiv ein Pflichtexemplar.

Sondersammlungen

Die Bibliothek nimmt auch die Bücher von Privatnachlässen auf. Größere Privatbibliotheken wurden als Sondersammlungen besonders aufgestellt, so die Bibliothek der Familienstiftung Barton gen. von Stedmann (Außenstelle Rommersdorf) und des Dichters Sebastian Kneip (noch nicht katalogisierte Literatur aus dem Nachlass). Handschriften, Zeitungen und Plakate sind archivisch aufgestellt.

Katalog

Der im Lesesaal (noch) zugängliche Kartenkatalog reicht bis 1999. Spätere Erwerbungen und inzwischen auch der Gesamtkatalog sind digital im Intranet des Archivs verfügbar. Für die Recherchen in diesem Online-Katalog stehen im Benutzersaal und im Findbuchraum je ein Arbeits-PC zur Verfügung. Hier kann im gesamten Bibliotheksbestand recherchiert werden, und hier können auch Online-Recherchen in bibliographische Datenbanken (u.a. Rheinland-Pfalz-Bibliographie) durchgeführt werden.

Bibliothek des Landesarchivs Speyer

Mit dem 1817 gegründeten Kreisarchiv der bayerischen Pfalz entwickelte sich zeitgleich eine vorwiegend archivamtlichem Gebrauch dienende Bibliothek. Nach relativ bescheidenen Anfängen (Gesamtbestand 1850: 100 Titel) erhielt die Bibliothek seit den 1920er Jahren starken Zuwachs, als die Literaturabgaben durch die Behörden einsetzten. Mittlerweile umfasst der Bibliotheksbestand 58.080 Medieneinheiten, davon 314 digitale Medien und 275 laufend gehaltene Zeitschriften (Stand: Dez. 2008).

Als wissenschaftliche Bibliothek bestehen ihre wesentlichen Aufgaben im Sammeln, Erschließen und Vermitteln von wissenschaftlicher Literatur sowie in der Literaturinformation. Sie stellt die zu der Aufgabenerfüllung des Landesarchivs Speyer benötigte Literatur bereit und dient  Benutzern zur Ergänzung ihrer Forschungsarbeit mit Archivalien. Ihre Hauptsammelgebiete weisen deutlich den Charakter einer Dienstbibliothek auf: Archivkunde und historische Hilfswissenschaften einerseits, pfälzische und rheinhessische Geschichte und Volkskunde andererseits. Aufgrund der historischen Zusammenhänge erstreckt sich das Sammelprofil ansatzweise auch auf die an den Sprengel des Landearchivs angrenzenden Gebiete.

Der jährliche Zuwachs der Bibliothek beträgt ca. 500 Medieneinheiten. Dabei spielen  Schenkungen von Privatpersonen, öffentlichen Institutionen, Nachlässe, Belegexemplare und Pflichtabgaben öffentlicher Behörden eine wichtige Rolle für die Erweiterung des Bibliotheksbestandes. Durch die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 14. Dezember 2004 ("Abgabe von Medienwerken an wissenschaftliche Bibliotheken und an die Landesarchive?) ist die Abgabe eines Pflichtexemplars aller von Behörden und Dienststellen des Landes herausgegebenen Publikationen an das Landesarchiv gesetzlich geregelt. Außerdem gewährleistet die Übernahme von ?veralteter? Literatur aus Behörden eine wertvolle Ergänzung zu deren Aktenüberlieferungen.

Die Bibliothek ist nach einer Ende des 19. Jahrhunderts begründeten Systematik aufgestellt, die seitdem kontinuierlich erweitert wurde: A - Archiv- und Bibliothekskunde, Historische Hilfswissenschaften; A.Pfl. - Archivpflegebücherei; B - Rechtswissenschaft; C - Pfälzische Geschichte und Volkskunde; D - Geschichte allgemein; E - Quellen, Regestenwerke; F - Periodika; G - Amtsblätter, Gesetzessammlungen, Verordnungen; H - Atlanten, Handbücher, Lexika, Statistik; J - Adressbücher, Jahrbücher, Staatshandbücher; K - Großformat; L - Kriegsliteratur; Mag - Bibliotheksmagazin; N - Nachlassbibliotheken; P - Kunst, Literatur, Sprache; R - Landeskunde Rheinhessen und Rheinland-Pfalz; T - Datenträger.

Ebenfalls systematisch aufgestellt ist die im Benutzersaal des Landesarchivs frei zugängliche Handbibliothek (1.900 Bände).

Amtsdrucksachensammlung

Die bisher als archivalischer Bestand geführte Amtsdrucksachensammlung (Best. Y 19) stellt eine Übergangsform zwischen Bibliotheks- und Archivbestand dar. Hier wird amtliches und halbamtliches Schrifttum aller Ebenen der staatlichen Verwaltung sowie "graue Literatur" archiviert. Die Sammlung (ca. 210 lfm. Drucksachen) bewahrt den Dokumentationswert dieses Schrifttums, das vielfach in Bibliotheken nicht gesammelt wird und stellt einen Ersatz für Schriftgut dar, dessen Archivierung zwar nicht in die Zuständigkeit des Landesarchivs fällt, dessen Informationsinhalte aber dennoch für die Arbeit des Landesarchivs von Bedeutung sein können (z. B. Drucksachen der obersten und oberen Verwaltungsbehörden, Kommunen, Kammern, Verbände, Vereine, Parteien, öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen).

Katalogsystem

Den Altbestand der Bibliothek verzeichnen acht konventionelle Kartenkataloge:

  •  Alphabetischer Katalog und Schlagwortkatalog (1817 - 1989) 
  • Alphabetischer Katalog und Schlagwortkatalog (1990 - 1999, Erschließung nach RAK-WB und RSWK) 

  • Standortkatalog (1817 - 1999) 

  • Alphabetischer und systematischer Sonderkatalog der Handbibliothek (1987 - 1999).

Die Literatur ab Erwerbungsjahr 1990 ist im elektronischen Katalog (OPAC) nachgewiesen und für Benutzer des Landesarchivs auf einem im Lesesaal befindlichen Benutzer-PC recherchierbar. Die Retrokonversion des alphabetischen Zettelkataloges 1817 - 1989 ist noch nicht abgeschlossen.

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