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Vor 50 Jahren

Der 29. November 1949. Koblenz oder Mainz. Die 72. Sitzung des Landtages von Rheinland-Pfalz. Diskussionen um den Sitz der Landesregierung.

Vom November 1946 bis Mai 1951 war Koblenz der Sitz der Landesregierung von Rheinland- Pfalz. Durch die Verordnung Nr. 57 der französischen Besatzungsmacht wurde zwar Mainz zur Landeshauptstadt bestimmt, aber aufgrund der großen Kriegszerstörungen in dieser Stadt richtete die Landesregierung ihren Sitz vorerst in Koblenz ein. Die intensiven Diskussionen der nächsten viereinhalb Jahre über die Frage des Sitzes der Landesregierung waren eng verknüpft mit der Akzeptanz des Landes Rheinland-Pfalz durch die Öffentlichkeit. Mit einer Entscheidung des Landtages sollte die Fähigkeit zur eigenständigen landespolitischen Willensbildung demonstriert werden. Eine eindeutige Aussage konnte aber weder in der ersten Landtagsdebatte zu dieser Frage vom 29. November 1949 noch in der Abstimmung vom 4. April 1950 erreicht werden. Erst am 16. Mai 1950 wurde ein ausreichendes Votum für einen Umzug nach Mainz abgegeben.

Klicken Sie hier, um die ganze Quelle zu sehen.

Staatskanzlei, Innenministerium, Justizministerium
v. Rheinland-Pfalz. Vorher Oberpräsidium.
(LHA Ko Bestand 710, Nr. 5882)

Die politischen Entscheidungen, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Grundlagen für das von den Besatzungsmächten geschaffene Bundesland Rheinland-Pfalz legten, wurden viereinhalb Jahre lang in Koblenz getroffen. Von November 1946 bis Mai 1951 war Koblenz der Regierungssitz von Rheinland- Pfalz. In der von dem Oberkommandierenden der französischen Besatzungsmacht, General Pierre König, erlassenen Verordnung Nr. 57 vom 30. August 1946, durch die die Bildung des Landes Rheinland-Pfalz angeordnet wurde, hieß es in Art. 2: "Als Hauptstadt dieses Landes wird Mainz bestimmt, wo die Regierung ihren Sitz haben wird, sobald die entsprechenden wohnlichen Voraussetzungen geschaffen werden konnten." Mainz war durch die Luftangriffe der letzten Kriegsmonate allerdings sehr stark zerstört. Es war dementsprechend unmöglich, hier sofort die notwendigen Dienstgebäude für Verwaltung, Parlament und Regierung bereitzustellen. Darüber hinaus befanden sich die Verwaltungszentren der bisherigen Nachkriegsorganisation in Neustadt und in Koblenz. In Koblenz standen auch noch zahlreiche Räumlichkeiten der ehemaligen preußichen Verwaltung zur Verfügung, weshalb in Übereinstimmung mit der Besatzungsmacht die Landesregierung ihren Sitz in Koblenz einrichtete.

Vor dem Hintergrund der schwierigen existentiellen Fragen, die die Landesregierung in diesen ersten Nachkriegsjahren zu bewältigen hatte, spielte eine endgültige Entscheidung der Haupstadtfrage vorerst keinerlei Rolle. Die Ernährung der Bevölkerung, die Beschaffung von ausreichendem Heizmaterial, der Wohnungsbau und die Arbeitsbeschaffung standen verständlicherweise im Vordergrund. Ein weiterer Aspekt war die weit verbreitete Ansicht, daß mit einer längerfristigen Existenz des territorialen Kunstgebildes Rheinland-Pfalz nicht zu rechnen und dementsprechend eine Entscheidung der Hauptstadtfrage ohnehin überflüssig sei.

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Die Ruine des Deutschhauses in Mainz,
der heutige Landtag.
(LHA Ko Bestand 710, Nr. 2296)

Ende 1948 wurde die Hauptstadtfrage dann allerdings durch einen Vorstoß der Stadt Mainz in die Öffentlichkeit gedrängt, was die volle Unterstützung der Militärregierung fand. In einer Rundfunksendung erklärte der Mainzer Oberbürgermeister am 7.12. 1948, daß einer baldigen Verlegung der Regierung keine Schwierigkeiten entgegenstehen dürften. Eine Prüfung der Räumlichkeiten im Frühjahr 1949 zeigte allerdings die immer noch vorhandenen großen Defizite. Die folgenden Gespräche der Landesregierung mit der Militärregierung, die ebenfalls auf einen baldigen Umzug nach Mainz drängte, wurden begleitet von intensiven "Werbefeldzügen" der Städte Mainz und Koblenz, die ihre jeweilige besondere Eignung als Landeshauptstadt darzustellen versuchten.

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(LHA Ko Bestand 860, Nr. 993)

Die mit der Verabschiedung des Grundgesetzes aufkommende Diskussion über eine Neugliederung der Bundesländer (Art. 29 GG) sowie die Frage, ob die Verordnung Nr. 57 nach Inkrafttreten des Besatzungsstatuts weiterhin Gültigkeit habe, veranlaßte die Landesregierung dazu, den Landtag entscheiden zu lassen. Die Absicht, den Landtag in eigener Souveränität abstimmen zu lassen, entstand vor dem Hintergrund des Wissens um die kritische Grundhaltung der breiten Öffentlichkeit gegenüber der von Frankreich angeordneten "Kunstform" Rheinland-Pfalz. In der freien Wahl der Landeshauptstadt durch das Parlament sah die Regierung Altmeier die Möglichkeit, sich von dem Ruf der Fremdbestimmung zu emanzipieren und eine eigenständige landespolitische Willensbildung zu demonstrieren.

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Ausgabe B vom 30. November 1949
(LHA Ko Bestand 709, 2, Nr. 26)

Am 29. November 1949 lagen dem Landtag drei unterschiedliche Anträge zur Entscheidung vor. Die CDU wollte eine Aufschiebung der Entscheidung, zumal die räumlichen Voraussetzungen für einen Umzug noch nicht gegeben waren. Die SPD votierte dafür, es bei der bisherigen Regelung zu belassen, während sich einige FDP-Abgeordnete für Mainz aussprachen. Nach einer intensiven Debatte erhielt der CDU Antrag eine knappe Mehrheit von 48 gegen 46 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die französische Militärregierung zeigte sich über dieses Ergebnis keineswegs erfreut und drängte in den folgenden Monaten noch deutlicher auf eine baldige Entscheidung zu Gunsten von Mainz.

Nach weiteren Verhandlungen mit der Stadt Mainz und der Militärregierung über die Bereitstellung geeigneter und ausreichender Räumlichkeiten wurde für den 4. April 1950 eine endgültige Entscheidung des Landtages angesetzt. Die Abstimmung endete mit einem überraschenden und als sensationell bezeichneten Ergebnis. 43 Ja-Stimmen standen 43 Nein-Stimmen gegenüber, wodurch der Antrag auf Verlegung des Regierungssitzes nach Mainz abgelehnt war. Die Diskussion im Lande beruhigte sich angesichts dieses Ergebnisses nicht. Immer deutlicher sah auch die Bevölkerung die Frage nach der Existenz des Landes mit der Hauptstadtfrage verknüpft. Darüber hinaus wurde auch der Druck durch die Franzosen stärker. In Mainz wurden Wohnungen requiriert und in Koblenz kam es ebenfalls zu nicht unerheblichen Beschlagnahmungen.

Diese schwierige Situation wurde durch eine Initiative der rhein-hessischen CDU- Abgeordneten gelöst. Sie stellten den Antrag, im Landtag noch einmal über die Hauptstadtfrage zu entscheiden. Die Abstimmung am 16. Mai 1950 erbrachte eine ausreichende Mehrheit für Mainz. Die Entscheidung für die Stadt in der Mitte des jungen Bundeslandes, die von allen Seiten am besten zu erreichen war, wurde jetzt allgemein akzeptiert. Im Herbst und Winter 1950/51 zogen die einzelnen Ministerien um. Der Landtag folgte im Mai 1951, so daß die erste Sitzung der 2. Legislaturperiode des Landtages am 18. Mai 1951, am "Verfassungstag" (18.Mai 1947), im wiederaufgebauten Deutschhaus stattfinden konnte.

Quellen

 

  • LHA Koblenz Bestand 709, 2, Nr. 26. Rhein-Zeitung Ausgabe Koblenz vom 30. November 1949
  • LHA Koblenz Bestand 710, Nr. 2296. Photo der Ruine des Deutschhauses in Mainz vor dem Wiederaufbau und der Nutzung als rheinland-pfälzischer Landtag.
  • LHA Koblenz Bestand 710, Nr. 5882. Photo der Staatskanzlei, des Innenministeriums in Koblenz vormals Oberpräsidium.
  • LHA Koblenz Bestand 860, Nr. 993. Sonderband 1. betr. u.a. Wiederaufbau Mainz
  • LHA Koblenz Bestand 860, Nr. 1559. Grundsätzliches Bd.1. 1948-1950
  • LHA Koblenz Bestand 860, Nr. 1946. Protokolle über Besprechungen mit der Militärregierung 1947-51
  • LHA Koblenz Bestand 860, Nr. 2731. Protokolle über Besprechungen mit der Militärregierung 1947-51

 

Literatur

 

  • Peter Altmeier: Reden 1946-1951. Ausgewählt und herausgegeben von K.M. Graß und F.-J. Heyen. Veröffentlichungen der Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz, Bd. 2, Boppard 1979
  • P. Brommer: Koblenz oder Mainz ? Die Verhandlungen über die Verlegung des Sitzes der Landesregierung, in: Landeskundliche Vierteljahrsblätter, Jahrgang 28, 1982, S. 65-73
  • K.M. Graß: Wie Mainz Landeshauptstadt wurde. Der Streit um die Metropole hatte nicht nur politische Gründe, in: Mainz. Vierteljahrshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte, 1. Jahrgang, 1981, Heft 2, S. 8-16.
  • K.M. Graß: Von Koblenz nach Mainz - Die Hauptstadtfrage, in: Rheinland-Pfalz entsteht. Beiträge zu den Anfängen des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz 1945-1951, hg. von F.-J. Heyen. Veröffentlichungen der Kommission des landtages für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz 1984, S. 433- 449
  • H. Küppers: Staatsaufbau zwischen Bruch und Tradition. Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz 1946-1955. Veröffentlichungen der Kommission des landtages für die Geschichte des Landes Rheinland- Pfalz, Bd. 14, Mainz 1990
  • H. Mathy: Landeshaupstadt Mainz, in: 40 Jahre Rheinland-Pfalz. Eine politische Landeskunde. Hg. v. P. Haungs, Mainz 1986, S. 93-102
  • H. Mathy: 50 Jahre. Ein Querschnitt durch die Geschichte, in; Beiträge zu 50 Jahren Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz, herausgegeben von Heinz- Günther Borck unter Mitarbeit von Dieter Kerber. Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Bd. 73, Koblenz 1997, S. 23-60